Pressebericht vom 30.08.2020
30.08.2020, PP München
Pressebericht vom 30.08.2020
Inhalt:1343. Festnahmen nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz – Neuhausen1344. Betrug durch Vortäuschen einer Notsituation – Sendling1345. Pkw kollidiert mit Gegenverkehr – 5 Personen leicht verletzt – Obersendling1346. Corona-Pandemie stoppte die Fahrradausbildung!Die Münchner Polizei kann dennoch 6.375 Schulkindern zur bestandenen Fahrradausbildung gratulieren!
1343. Festnahmen nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz – Neuhausen Im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz konnten am Mittwoch, 26.08.2020, gegen 17.15 Uhr, drei Personen festgenommen werden. Die Ermittlungen richteten sich gegen eine 19-jährige Münchnerin sowie einen 25-jährigen Münchner, die im Verdacht standen, Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Nach dem beobachteten Verkauf von Marihuana an einen 23-jährigen Münchner konnten alle drei Personen von Beamten der Kriminalpolizei festgenommen werden. Anschließend erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung, wobei Betäubungsmittel in nicht geringer Menge sowie diverse Utensilien für den Handel von Betäubungsmitteln und Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, aufgefunden werden konnten. Der 23-jährige Münchner wurde wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt und nach erfolgter Sachbearbeitung wieder entlassen. Die 19-jährige Münchnerin sowie der 25-jährige Münchner müssen sich nun wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten. Beide wurden dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich derzeit in Haft. Das Kriminalfachdezernat 8 (Rauschgift) führt die weiteren Ermittlungen.
1344. Betrug durch Vortäuschen einer Notsituation – Sendling Am Donnerstag, den 27.08.2020, gegen 11.30 Uhr, wurde ein 95-jähriger Münchner auf der Straße von einem Paar angesprochen und nach dem Weg zum nächstgelegenen Krankenhaus gefragt.Der Münchner stieg daraufhin mit den beiden in deren Pkw, um den Weg zu einer Klinik in der nahegelegenen Steinerstraße zu zeigen. Die Täter gaben dem 95-Jährigen gegenüber an, ihn erst nach Hause fahren zu wollen, und begaben sich zu dessen Wohnanschrift.Dort stellten sie unter einem Vorwand in dessen Wohnung einen angeblich wertvollen Koffer ab, wobei es sich lediglich um eine Laptop-Tasche handelte. Der Mann des Pärchens bat den Münchner dann um Bargeld, weil sie selber nur Dollar dabeihätten und damit nicht zahlen könnten.Der Münchner händigte dem Täter daraufhin mehrere Hundert Euro in bar aus. Das Pärchen verließ daraufhin die Wohnung und konnte sich unerkannt entfernen.Die Ermittlungen wurden durch das Fachkommissariat 65 übernommen.Zeugenaufruf:Personen, die sachdienliche Hinweise geben können oder verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Eichendorffplatzes wahrgenommen haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.Täterbeschreibung:- männlich, ca. 60 Jahre alt, ca. 180 cm groß, massige Statur, rundes Gesicht, dunkle Haare. Ausländische, evtl. asiatische Anmutung. Er sprach gebrochen Deutsch mit ausländischem Akzent. Zur Tatzeit war er elegant bekleidet mit einem dunklen Anzug, weißem Hemd.Er fuhr ein dunkles Fahrzeug, Hersteller und Typ sind unbekannt, kein SUV, dunkle Sitze- weiblich, jünger als Mann, ca. 160 cm, schlank, dunkle Haare. Ausländisches, evtl. asiatische Anmutung.Dunkle unauffällige Kleidung
1345. Pkw kollidiert mit Gegenverkehr – 5 Personen leicht verletzt – Obersendling Am Freitag, den 28.08.2020, gegen 16.30 Uhr, befuhr ein 76-jähriger Münchner mit seinem Pkw BMW die Wolfratshauser Straße stadteinwärts.Aus bislang unbekannten Gründen geriet der 76-Jährige nach links auf den Gegenfahrstreifen und kollidierte dort zuerst mit dem Pkw Audi eines 25-jährigen Münchners und anschließend mit dem Pkw VW einer 59-jährigen Münchnerin. Der Audi wurde durch die Kollision nach rechts abgelenkt und prallte gegen einen geparkten Pkw VW, welcher dadurch gegen einen weiteren Pkw geschoben wurde.Bei dem Unfall wurden alle drei Insassen des Audi und die beiden Insassen des VW leicht verletzt.Der Gesamtschaden wird auf ca. 35.000 Euro geschätzt. Der Audi sowie der VW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.Während der Unfallaufnahme konnte der Verkehr ohne größere Behinderungen an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.
1346. Corona-Pandemie stoppte die Fahrradausbildung! Die Münchner Polizei kann dennoch 6.375 Schulkindern zur bestandenen Fahrradausbildung gratulieren! Im Schuljahr 2019/2020 waren zeitweise bis zu 31 Verkehrserzieher und eine Beschäftigte im Verkehrsdienst in bis zu 15 Jugendverkehrsschulen im Stadtbereich und Landkreis München eingesetzt. 6.786 Schüler und Schülerinnen (Stadt: 5.322, Landkreis: 1464) nahmen im vergangenen Schuljahr in der ersten Schuljahreshälfte an dem Unterricht teil. Damit wurden für diesen Zeitraum 94,9 % aller ausbildungsfähigen Kinder erreicht. 6.375 Schüler und Schülerinnen, also 93,9 % (Stadt: 4.949, Landkreis: 1.426), haben die theoretische sowie praktische Prüfung bestanden und erhielten den begehrten „Fahrradführerschein“.Leider musste zu Beginn der zweiten Schuljahreshälfte die Durchführung der Radfahrausbildung in der Jahrgangsstufe 4 eingestellt werden. Mit dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zum „Lockdown“ im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde der Präsenzunterricht an den Grundschulen am 13.03.2020 beendet.Mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen 1 und 4 zum Ende des Schuljahres hin, war es auch für die Verkehrserzieher des Polizeipräsidiums München wieder möglich, die Schulen aufzusuchen. Eine reguläre Fahrradausbildung mit „Halbklassen“ konnte in dem verbleibenden Zeitfenster bis zu den Sommerferien nicht durchgeführt werden, deshalb wurde allen Schulen, die in der zweiten Schuljahreshälfte keine Fahrradausbildung erhalten hatten, die Demonstration und Bewältigung des „Toten Winkel“ und eine praktische Fahrradübung angeboten.Das Angebot zur Demonstration des „Toten Winkels“ nahmen 106 Grundschulen mit 320 Klassen und 5.347 Kindern wahr; das Angebot einer „Schonraumübung“ wünschten 43 Grundschulen mit 135 Klassen und 2.816 Kindern. So konnten doch noch eine Vielzahl von Schulkindern auf die sichere Teilnahme im Straßenverkehr vorbereitet werden. Üblicher Ablauf und Inhalt der Radfahrausbildung in den vierten Klassen der Grundschulen und fünften Klassen der Förderschulen:Die praktische Ausbildung in den Jugendverkehrsschulen umfasst, einschließlich der Prüfungseinheit, vier Übungseinheiten im Schonraum (i. d. R. Verkehrsparcours im Pausenhof) und eine Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr („Realverkehr“). Die Teilnahme an der Übungseinheit im „Realverkehr“ setzt grundsätzlich das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrradprüfung voraus.Schwerpunkte der praktischen Ausbildung sind das Wissen, Können und Verstehen der Vorfahrtsregel „rechts vor links“, der Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen und Ampel, des Linksabbiegens und des Vorbeifahrens an Hindernissen. Das Erkennen und Vermeiden des „Toten Winkels“ ist ein weiterer Schwerpunkt der Ausbildung. Der „Tote Winkel“ ist der Gefahrenbereich vor, seitlich und hinter einem Lkw, der vom Fahrer nicht mit den Fahrzeugspiegeln eingesehen werden kann. Die Schüler und Schülerinnen können bei der praktischen Ausbildung einzeln auf dem Fahrersitz eines Lkws Platz nehmen und so als Fahrzeugführer das Verschwinden einer ganzen Klasse im „Toten Winkel“ mitverfolgen. Im Anschluss daran werden den Kindern Anzeichen aufgezeigt, um die Gefahrensituation zu erkennen und durch umsichtiges Verhalten zu meistern.Parallel zu den praktischen Übungen lernen die Kinder von der jeweiligen Lehrkraft die Theorie der Straßenverkehrsordnung, die abschließend anhand eines Testbogens mit 20 Fragen geprüft wird.Mit bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jedes Kind eine Urkunde, einen Prüfungsausweis für Radfahrer, einen Fahrradwimpel und einen Aufkleber mit dem Zertifikat „Geprüfter Radfahrer“ ausgehändigt.Mit dem „Fahrradführerschein“ in der Tasche findet nun die Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung der Verkehrserzieher der Polizei und der Lehrkräfte statt; dabei setzen die Kinder ihr Können um. In kleinen Gruppen von drei bis fünf Schülern wird im näheren Schulbereich eine vorher festgelegte Strecke gefahren. Die Fahrt dauert ca. 20 Minuten pro Gruppe. Die Kinder fahren dabei mit ihren eigenen Fahrrädern, die vorher auf Verkehrssicherheit überprüft worden sind. Wie im Schulhof wird natürlich auch bei der Fahrt in der Verkehrswirklichkeit nur mit Helm gefahren. Die jungen Verkehrsteilnehmer verfügen jetzt nicht nur über ein grundsätzliches Regelwissen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern auch über eine praktische Ausbildung, die sie befähigt, sich eigenverantwortlich und verkehrsgerecht zu verhalten.Die Kinder bedürfen aber auch weiterhin der Unterstützung der Eltern und aller anderen erwachsenen Verkehrsteilnehmer. Daher unsere Bitte:• Seien Sie den Kindern stets ein positives Vorbild und festigen so das Vertrauen in das Erlernte! • Beachten Sie immer die Verkehrsregeln, fahren Sie vorrausschauend defensiv und tragen Sie beim Radfahren zu Ihrer eigenen Sicherheit einen geeigneten und passenden Fahrradhelm!• Stichwort „Ablenkung“: Seien Sie auch hier ein positives Vorbild und verzichten Sie auf die Benutzung Ihres Smartphones im Straßenverkehr!• Bitte machen auch Sie Ihre Kinder immer wieder auf die Gefahren des „Toten Winkels“ im Sinne des „Sehen und Gesehen Werdens“ aufmerksam. Besteht der geringste Zweifel, dass mich der Kraftfahrzeugführer eines abbiegenden Pkw oder Lkw sieht, verzichte ich auf den Vorrang und warte im sicheren Abstand! Speziell die Zahlen der Schulwegunfälle 2019 verdeutlichen eindringlich die Gefahr für Kinder mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr und die besondere Rücksichtnahme der Erwachsenen. Von 135 verletzten Schulkindern im Alter von 6 bis 14 Jahren verunglückten 91, also 67,4 %, als Radfahrer. Hierbei sind auch insbesondere Schüler und Schülerinnen der 5. bis 8. Jahrgangsstufe betroffen. Bei einem Schulwechsel wird von der Münchner Polizei darum empfohlen, dass die Eltern zeitnah ein nachhaltiges Schulwegtraining für den neuen Schulweg mit ihrem betroffenen Kind durchführen.