Da er entgegen einer bestehenden Wiedereinreisesperre nach Deutschland einreiste wurde ein 26-jähriger Mann am Samstag im Fährhafen Puttgarden festgenommen. Durch seine unerlaubte Wiedereinreise trat die gegen ihn angeordnete Strafvollstreckung einer 384-tägigen Freiheitsstrafe in Kraft.
Der schwedische Staatsangehörige wurde in der PKW- Einreisekontrolle im Fährhafen Puttgarden kontrolliert. Er war Beifahrer in einem schwedischen Fahrzeug. Die Überprüfung der Person ergab einen Fahndungstreffer zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls. Durch das Amtsgericht Rostock war der 26-Jährige im November 2016 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Aufgrund der Abschiebung ins Heimatland im Jahr 2018, wurde angeordnet, dass der Strafrest von 384 Tagen zu vollstrecken ist, falls der Mann wieder einreist. Die Person wurde vor Ort festgenommen und zur Dienststelle gebracht, wo ihm der Haftbefehl eröffnet wurde. Anschließend wurde er durch die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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