Zunächst stellte sich ein Gespräch eines 30-jährigen in den frühen Nachtstunden am Bahnhof Warnemünde mit Mitarbeitern der DB Sicherheit als normales Auskunftsersuchen dar. Der Mann erkundigte sich nach Zugverbindungen zum Rostocker Hauptbahnhof. Nachdem ihm diese Auskünfte erteilt wurden, beendete er jedoch das Gespräch mit dem Ausruf "Heil Hitler". In unmittelbarer Nähe befindliche Fahndungskräfte der Bundespolizei vernahmen ebenfalls diese Äußerungen und konfrontierten den Mann sofort mit dem strafbaren Handeln wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hierbei bemerkten sie, dass der Mann an seiner Gürteltasche einen offensichtlich messerähnlichen Gegenstand bei sich trug. Bei genauer Betrachtung des Gegenstandes stellten die Beamten fest, dass es sich hierbei um einen Schlagring mit eingearbeiteten Messer handelte. Da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand i. S. d. Waffengesetzes handelte, wurde dieser durch die Beamten beschlagnahmt und der Strafvorwurf um einen Verstoß gegen das Waffengesetz erweitert. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,86 Promille. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seinen Weg fortsetzen.
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