BPOL NRW: Vor 12 Jahren wäre zumindest die Versicherung gültig gewesen – Bundespolizei stellt mehrere Verstöße bei Rollerfahrer fest

Am Montagabend (31.08.20) wurden bei einem 47-Jährigen Deutschen in Herzogenrath gleich mehrere Verstöße festgestellt.

Als der 47-jährige Rollerfahrer in die Voccartstraße einbog, erblickte ihn eine Streife der Bundespolizei und wollte ihn kontrollieren. Der Fahrer sah den hinter ihm fahrenden Polizeiwagen und fuhr sichtlich nervös auf eine nahe liegende Tankstelle. Die Beamten stiegen zur Kontrolle aus ihrem Streifenwagen, als der Rollerfahrer seinen Motor wieder startete und sich zu entfernen versuchte. Dies konnte jedoch verhindert werden. Den Grund seiner Nervosität war auch schnell gefunden, denn er gab sofort zu verstehen, dass er über keine Fahrerlaubnis verfügte. Der nächste Verstoß ließ auch nicht lange auf sich warten, denn bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren wurde ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden, welches beschlagnahmt wurde. Eine nähere Inaugenscheinnahme des Versicherungskennzeichens brachte schließlich den dritten Verstoß zu Tage, da dieses seit 2008 abgelaufen war. Es wurde vom Roller entfernt und sichergestellt. Der 47-Jährige wurde wegen der verkehrsrechtlichen Verstöße wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz beanzeigt. Auch der Verstoß gegen das Waffengesetz wurde geahndet. Als direkte Auswirkung seiner Verstöße durfte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

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