Für einen 63-jährigen Mann endete am Mittwochvormittag (1.9.) eine Polizeikontrolle im Gefängnis. Zivilbeamte der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg hatten den Mann in der Adelungstraße kontrolliert. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz bestand. Der verurteilte Mann hatte noch eine Reststrafe von 665 Tagen offen. Er wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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