Verkehrsunfall auf dem Friesendamm mit zwei verletzten Personen – Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer, Absperr- und Umleitungsmaßnahmen zu beachten und Sperrflächen nicht zu überfahren (mit Foto)

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Am Mittwoch, den 02.09.2020, ereignete sich gegen 13:20 Uhr auf dem Friesendamm Ecke Flutstraße ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden.

Eine 22-jährige Frau aus Schortens befuhr mit ihrem Pkw den Friesendamm und übersah beim Linksabbiegen den entgegenkommenden und bevorrechtigten Pkw eines 60-jährigen Wilhelmshaveners. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der Pkw des 60-jährigen gegen einen an der Einmündung verkehrsbedingt wartenden Pkw einer 51-jährigen Wilhelmshavenerin geschleudert wurde. Die Fahrerin blieb unverletzt, am Fahrzeug entstand jedoch Sachschäden.

Die 22-Jährige sowie der 60-Jährige wurden leicht verletzt. Deren Fahrzeuge wiesen Totalschäden auf.

Für die Unfallaufnahme sperrten die Beamten die Einmündung von der Flutstraße zwischen 13:20 Uhr und 14:30 Uhr. Dabei wurde in nördlicher Richtung der Linksabbiegerstreifen auf die Flutstraße mittels Funkstreifenwagen gesperrt, der Verkehr konnte somit nur in Richtung geradeaus dem Friesendamm folgen.

In Fahrtrichtung Süden musste der Fahrstreifen des Friesendammes mittels Lübecker Hütchen gesperrt werden. Der nach rechts auf die Flutstraße führende Fahrstreifen war frei und diente der Ableitung des anfahrenden Verkehrs, da die beteiligten Fahrzeuge noch auf der Fahrbahn standen.

Trotz eindeutiger Sperrung des genannten Fahrstreifens überfuhren etwa 30 Pkw die dortige schraffierte Sperrfläche zwischen den entgegengesetzten Fahrstreifen des Friesendamms und warteten unmittelbar vor der Absperrung.

Einige Pkw fuhren zudem links an der Absperrung vorbei und auf den entgegengesetzten Fahrstreifen, mit dem Ziel, die Unfallstelle möglichst schnell zu umfahren. Der Verkehrsunfallort war zu diesem Zeitpunkt hoch frequentiert, sodass die Polizeibeamten neben der Verkehrsunfallaufnahme zudem auf die Einhaltung der Absperrmaßnahme zu achten hatten. Gegen die Verkehrsteilnehmer wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Aufgrund des Fehlverhaltens weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, Absperr- und Umleitungsmaßnahmen Folge zu leisten und Sperrflächen nicht zu überfahren.

(1014985)

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