Am vergangenem Wochenende konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel bei ihren Fahndungskontrollen auf der A17 drei mit Haftbefehl gesuchte Personen festnehmen.
Am 5. September 2020 stellte sich auf der A17 bei einem Rumänen (42 Jahre) am Rastplatz "Am Heidenholz" heraus, dass dieser durch das Amtsgericht Cham wegen des Vergehens gegen das Gewaltschutzgesetz zu 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.278,50 EUR brachte er nicht auf und wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt nach Dresden verbracht.
Am Samstag in den Morgenstunden konnten die Beamten einen weiteren rumänischen Staatsangehörigen verhaften. Der 33-Jährige wurde im Jahr 2018 durch das Amtsgericht Coesfeld wegen Verkehrsstraftaten verurteilt. Da auch er die Geldstrafe nicht aufbrachte, hatte er seinen Haftantritt in Dresden für die nächsten 16 Tage.
Weitere 11 Stunden später wurde die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel informiert, dass sich auf der B170 im Bereich von Oberbärenburg zwei Personen zu Fuß unterwegs sind, welche orientierungslos wirkten. Eine unmittelbar eingesetzte Streife der Bundespolizei entdeckte sie auf einem Nebenverkehrsweg der Bundesstraße, im Bereich der Bobbahn. Die zwei Personen konnten keinerlei aufenthaltslegimitierenden Dokumente vorlegen und wurden in die Räumlichkeiten der Bundespolizei nach Berggießhübel verbracht.
Ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge handelt es sich bei den Personen um zwei afghanische Staatsangehörige im Alter von 18 und 24 Jahren. Im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung stellten die Afghanen ein Asylgesuch und wurden zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Dresden weitergeleitet.
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Steffen Ehrlich
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