Die Bundespolizei hat am Donnerstag (10. September) auf der A8 einen Ungarn festgenommen. Wegen Justizschulden in vierstelliger Höhe legte er einen teuren Zwischenstopp in Rosenheim ein. Eine Österreicherin hatte ihre Fahrt auf der A93 ebenfalls zu unterbrechen. Auch sie musste ihren Geldbeutel "erleichtern".
Die 35-Jährige wurde von der Münchner Staatsanwaltschaft gesucht. Wegen Leistungserschleichung war sie 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden. Ersatzweise hätte die österreichische Staatsangehörige eine 50-tägige Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Dank ihrer offenbar gut gefüllten Reisekasse, war die Frau in der Lage, die geforderte Summe direkt bei der Bundespolizei zu zahlen. Anschließend durfte sie ihre Fahrt fortsetzen.
Auch dem ungarischen Staatsangehörigen blieb ein 40-tägiger Haftaufenthalt erspart. Wegen eines Pflichtversicherungsverstoßes lag ein Strafbefehl gegen den Mann vor. Der 44-Jährige konnte den festgelegten Betrag in Höhe von 2.000 Euro aufbringen. Danach durfte er die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion wieder verlassen.
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des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
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