Nachdem ein Fahrraddieb am 08.09.2020 in den späten Nachmittagsstunden ein Fahrrad im Krokamp in Neumünster gestohlen hatte, fuhr er mit diesem Fahrrad am 09.09.2020 morgens gegen 10.30 Uhr im Bereich des Großfleckens herum. Hierbei hielt er sich an keine geltenden Verkehrsvorschriften, sondern fuhr bei Rot über Fußgängerampeln und benutzte auch wie selbstverst4;ndlich den Gehweg am Großflecken für seine Radtour. Zeitgleich, also am 09.09.2020 gegen 11 Uhr erschien dann die sichtlich traurige Besitzerin des relativ neuen Mountainbikes am 1. Polizeirevier Neumünster und wollte eine Anzeige wegen dem Diebstahl ihres Fahrrades am Krokamp vom Vortag anzeigen. Eine Streifenwagenbesatzung des 1. Polizeireviers Neumünster hatte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit jedoch den 29 jährigen Radfahrer nach der Begehung diverser Ordnungswidrigkeiten auf dem Großflecken gestoppt und kontrolliert. Da der Radfahrer den Beamten aus anderen Fällen bekannt war, wurde dieser nach der Herkunft des Fahrrades befragt. Da er diese Frage nur sehr widersprüchlich beantworten konnte, stellten die Beamten das Fahrrad zwecks Eigentumssicherung sicher. Als die Beamten jetzt am 1. Polizeirevier Neumünster mit dem eben sichergestellten Fahrrad erschienen, kam die eben noch traurige Fahrradbesitzerin ihnen entgegen und konnte das sichergestellte Fahrrad als das ihre wiedererkennen. Da alle Merkmale am Fahrrad mit ihren gemachten Angaben übereinstimmten, konnten die Beamten der 18 jährigen Geschädigten ihr Fahrrad direkt wieder aushändigen. Den 29 jährigen Fahrraddieb erwartet jetzt eine Anzeige wegen schweren Diebstahls.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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