Ruhestörung (kal)

Ein 37-jähriger Mieter in einem Mehrfamilienhaus hörte zur Nachtzeit dermaßen laut Musik, dass die Nachbarin in ihrer Nachtruhe gestört wurde. Der Betroffene wurde aufgefordert, die Musik leiser zu stellen. Dieser Aufforderung kam er zunächst auch nach, stellte dann jedoch die Musik nach den Angaben der Nachbarin wieder lauter. Beim erneuten Eintreffen der Polizei war die Musik dann aus. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

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