Weil ein 41-Jähriger am Freitagabend gegen 21:30 Uhr in der S-Bahn von Warnemünde nach Rostock keinen gültigen Fahrschein vorzeigen konnte und dieser nicht bereit war seine Personalien anzugeben, wurden durch die Mitarbeiter der DB AG die Bundespolizisten zur Unterstützung gerufen.
Bei der Personalienfeststellung durch die Bundespolizisten konnten diese feststellen, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag.
Dieser wurde im Jahr 2018 erlassen, nachdem ihn das Amtsgericht Tiergarten im Juni 2017 rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.050,- Euro wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilt hatte.
Um nun eine 70-tägige Haft abzuwenden, wurde ihm die Möglichkeit gegeben, die Geldstrafe vor Ort zu entrichten. Nachdem er dieser Zahlung nachgekommen war, konnte er seinen Weg fortsetzen.
Zudem wurde gegen den Mann erneut ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
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