Am gestrigen Montagnachmittag wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus der Türkei durch die Bundespolizei eine 20-Jährige festgestellt, die zur Festnahme wegen Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben war.
Das Amtsgericht Schwarzenbek hatte gegen die junge Frau Mitte August 2020 Haft angeordnet, nachdem sie trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt von der Hauptverhandlung ferngeblieben ist. Die Deutsche brachte bisher keine ausreichenden Entschuldigungsgründe bei dem Amtsgericht an. Daraufhin schrieb die Staatsanwaltschaft Lübeck die junge Frau aus Schleswig-Holstein zur Fahndung aus. Die 20-Jährige wurde zunächst festgenommen und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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