Ein alkoholisierter Mann verursachte am Montagnachmittag (14.09.2020) kurz hintereinander drei Verkehrsunfälle im Nürnberger Stadtgebiet. Zuvor griff er bereits einen anderen Verkehrsteilnehmer an.
Der Mann fiel bereits gegen 14:10 Uhr in Nürnberg Schoppershof auf. Ein 61-jähriger Mann ließ die Türe seines in der Carl-von-Linde-Straße geparkten Pkw offen stehen. Dies missfiel dem 38-Jährigen offenbar so sehr, dass er aus seinem schwarzen VW Golf ausstieg, auf den 61-Jährigen zuging und ihm unvermittelt gegen den Hals schlug. Im Anschluss stieg er wieder in sein Fahrzeug und fuhr davon. Der 61-Jährige erlitt leichte Verletzungen.
Auf seinem Weg in den Nürnberger Süden verursachte der Mann den ersten Unfall gegen 14:20 Uhr im Stadtteil Tullnau. Er bog von der Cheruskerstraße nach links in die Gleißhammerstraße ein - offenbar ohne das für ihn geltende Rotlicht zu beachten. In der Folge stieß er in der Kreuzung mit einem braunen Peugeot zusammen. Der 34-jährige Fahrer blieb hierbei unverletzt. Am Peugeot entstand ein Sachschaden von rund eintausend Euro.
Anstatt anzuhalten und sich um die Unfallabwicklung zu kümmern, setzte der 38-Jährige seine Fahrt nach dem Unfall fort und stieß nur kurz darauf in der Zugspitzstraße mit einem Verkehrszeichen zusammen. Doch auch hiervor ließ sich der Mann nicht beirren. Seine Fahrt endete schließlich erst gegen 14:30 Uhr in Langwasser Nordwest, als sein Golf am Scharfreiterring beim Linksabbiegen ins Schleudern geriet und gegen einen am Fahrbahnrand geparkten BMW prallte.
Zu diesem Zeitpunkt gingen bei der Polizeieinsatzzentrale gleich mehrere Mitteilungen zu diesem Unfall ein. Auch weil der Mann sich nun zu Fuß von der Unfallstelle entfernte und sich zuvor seiner Kleider entledigte. Eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd nahm den nur noch in Unterwäsche bekleideten Mann schließlich fest. Ein Atemalkoholtest lieferte einen Wert von rund zwei Promille. Die Beamten leiteten gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.
Marc Siegl / mc
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