Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 30.06., 02.07. und 04.09.2020
Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen einen (mittlerweile) 53 Jahre alten Angeschuldigten aus Norderstedt (Pressemitteilungen vom 30.06. und 02.07.2020) bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster Anklage wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, Anfang August 2019 einen damals neun Jahre alten Jungen in einer Wohnung in Münster sexuell missbraucht zu haben.
Bei diesem Jungen soll es sich um das Kind aus Münster handeln, das nach den bislang durchgeführten Ermittlungen wiederholt von verschiedenen männlichen Personen sexuell missbraucht worden ist.
Der Angeschuldigte soll den gesondert verfolgten 27-jährigen Mann aus Münster im Jahr 2019 über die drei festgenommenen Tatverdächtigen aus Hannover und weitere Personen kennengelernt haben. Über diese Bekanntschaft und einen gemeinsamen Aufenthalt auf einem Campingplatz in Niedersachen im Sommer 2019 soll der Angeschuldigte dann auch Kontakt zu dem Jungen, dem Sohn der Lebensgefährtin des Mannes aus Münster, bekommen haben.
Im August 2019 soll der Angeschuldigte auf spontane Einladung des Münsteraners eine Nacht in der von dem 27-Jährigen damals vorübergehend genutzten Wohnung seiner Mutter verbracht haben. Am nächsten Morgen soll der Angeschuldigte den Jungen schwer sexuell missbraucht haben.
Sowohl die gesondert verfolgte Mutter des Mannes aus Münster als auch die Kindesmutter waren während des Aufenthalts des Angeschuldigten in der Wohnung nicht zugegen.
Bei einer Durchsuchung des Arbeitsplatzes des Angeschuldigten am 30.06.2020 wurden ein geladener Luftdruckrevolver, zwei Schlagringe und ein sogenannter Teleskopschlagstock sichergestellt.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat eingeräumt, sexuelle Handlungen an dem (jetzt) zehn Jahre alten Jungen vorgenommen zu haben. Den sichergestellten Revolver habe er zu Selbstverteidigungszwecken erworben.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.
Bislang hat sich kein Tatverdacht dafür ergeben, dass es während des Urlaubs auf dem Campingplatz in Niedersachsen zu sexuellen Missbrauchshandlungen gekommen ist.
Soweit der 27 Jahre alte Mann aus Münster einer Beteiligung an der angeklagten Tat verdächtig sein könnte, wird dies gesondert geprüft.
Die Ermittlungen in dem Gesamtsachverhalt sind noch nicht abgeschlossen.
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