Gleich dreimal musste die deutsch-polnische Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk und dem polnischen Grenzschutz, am gestrigen Tag einschreiten.
Auf der Autobahn 11 kontrollierten sie einen Ford mit polnischer Zulassung. Der ukrainische Beifahrer legte zuerst einen Pass vor, der ein abgelaufenes Visum enthielt. Auf Nachfrage legte er dann einen weiteren biometrischen ukrainischen Pass vor. Hiermit darf er sich pro Halbjahr 90 Tage in Deutschland aufhalten. Jedoch ging aus dem Pass auch hervor, dass er diesen Zeitraum bereits erheblich überschritten hatte. Er erhielt eine Anzeige wegen der unerlaubten Einreise und kehrte nach Polen zurück.
Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz müssen sich ein 42-jähriger Pole und ein 46-jähriger US-Amerikaner verantworten. Der Pole war auf der Autobahn 11 mit seinem Transporter unterwegs. Die Überprüfung der polnischen Kennzeichen durch den polnischen Beamten ergabt, dass kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde erst gestattet, nachdem der Fahrer eine neue Versicherung abgeschlossen hatte. Der Amerikaner war den Beamten in der Ortslage Schwennenz mit seinem Golf aufgefallen. Dieser hatte Kurzzeitkennzeichen, welche bereits am 14. September 2020 abgelaufen waren. Einen gültigen Versicherungsschutz konnte auch er nicht vorweisen. Somit war die Fahrt hier für ihn zu Ende.
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