Nach dem Diebstahl einer Flasche Schnaps aus einem Geschäft im Zwickauer Hauptbahnhof wurde gestern ein 34-Jähriger wenige Stunden nach der Tat in einem beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, für 2 Jahre ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Der polizeibekannte deutsche Staatsangehörige aus Chemnitz hatte am Mittag das Geschäft betreten und sich der Ware bemächtigt. Dabei wurde er von mehreren Zeugen beobachtet, die das Verkaufspersonal informierten. Die Aufforderung zur Herausgabe des Diebesgutes ignorierte er, verließ den Laden und leerte die Flasche.
Hinzugerufene Bundespolizisten konnten den Mann mithilfe eines Zeugen im Nahbereich des Bahnhofes stellen und vorläufig festnehmen.
Die bei der Festnahme vom aufgebrachten Beschuldigten gegenüber den Beamten getätigte Äußerung, dass man ihm überhaupt nichts nachweisen könne, sollte sich kurz darauf im Amtsgericht Zwickau als Trugschluss erweisen. Auch durch die Aussagen der Zeugen vor Gericht sah es dieses als erwiesen an, dass er den Diebstahl begangen hatte, und urteilte entsprechend.
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