Seniorin verliert 5.000 Euro an Trickbetrüger

Eine Seniorin aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg meldete sich gestern bei der Polizei in Gadebusch und teilte mit, dass sie Opfer von Trickbetrügern geworden sei.

Die 80-Jährige gab an, bereits am 02. September einen Anruf erhalten zu haben, in dem ihr mitgeteilt wurde, sie hätte 125.000 Euro gewonnen. Um den Gewinn auszahlen zu können, müsste die Seniorin jedoch zunächst entstandene Auslagen in Höhe von 2.500 Euro zahlen.

Da die Seniorin auf diese Zahlungsaufforderung zu Recht skeptisch reagierte, habe der Anrufer angeboten, die Gewinnunterlagen der Polizeidienststelle in Gadebusch zuzufaxen. Diese würde sich dann bei der Seniorin melden und die Richtigkeit der Gewinnunterlagen bestätigen. Circa 20 Minuten später habe dann eine vermeintliche Mitarbeiterin des Polizeireviers Gadebusch bei der Seniorin angerufen und mitgeteilt, dass die zugesandten Unterlagen augenscheinlich korrekt seien. Diese Mitteilung der falschen Polizistin veranlasste die Seniorin dazu, ihr Bankinstitut aufzusuchen und die geforderten Summe zu überweisen.

Am 08. September meldete sich der Anrufer, der sich mit dem Namen Berger vorgestellt hatte, erneut und teilte mit, dass die entstandenen Auslagen falsch berechnet worden seien. Um die Gewinnsumme zu erhalten, müsste die Seniorin weitere 2.500 Euro überweisen.

Erst als sich der Anrufer am zurückliegenden Montag erneut meldete und weitere Vorauszahlungen forderte, wurde die Geschädigte stutzig und erstattete Strafanzeige bei der Polizei.

Tipps der Polizei:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren.
   - Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der 
     die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer 
     der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die 
     Telefonauskunft geben. 

Weitere Tipps erhalten Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Soweit keine gesonderte Erwähnung stattfindet, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.

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