BPOL NRW: Bundespolizei nimmt alkoholisierten Maskenverweigerer in Gewahrsam

Nachdem ein 21-jähriger guineischer Staatsangehöriger gestern Morgen (20.09.20) zum wiederholten Male ohne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Hauptbahnhof Münster durch Einsatzkräfte der Bundespolizei angetroffen wurde, erhielt dieser, zusätzlich zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, einen Platzverweis für den Hauptbahnhof MC;nster.

Da der unkooperative und verbal-aggressive Mann den Platzverweis nicht freiwillig nachkam, sollte dieser durch die Einsatzkräfte mittels Zwang durchgesetzt werden. Hierbei leistete er massiv Widerstand und musste gefesselt werden.

Auf der Wache der Bundespolizei zeigte sich der alkoholisierte Mann weiterhin unkooperativ und weigerte sich nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Räumlichkeiten der Bundespolizei zu verlassen. Eine zwangsweise Durchsetzung seitens der Einsatzkräfte quittierte der Mann erneut mit Widerstandshandlungen bis hin zum Versuch sich selbst zu verletzen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereitschaftsrichter ordnete dieser an, den Mann zwecks Ausnüchterung in Gewahrsam zu nehmen.

Die Bundespolizei Münster leitete zu den Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz zusätzlich noch Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruch ein.

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