Bundespolizisten kontrollierten Samstagnacht auf der BAB 11 einen 34-jährigen rumänischen Fahrer eines Pkw vor seiner Ausreise nach Polen. Nach dem Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten sie fest, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme und Strafvollstreckung vorlag. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war er zu einer Geldstrafe von 1350,00 Euro verurteilt worden. Diese hatte er bisher nicht beglichen. Durch die Zahlung der Strafe und die entstandenen Kosten, insgesamt 1423,50 Euro, konnte er die ihm angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen abwenden.
Eine halbe Stunde später wurde ein aus Polen eingereister LKW mit Anhänger auf der BAB 11 angehalten. Der polnische Kraftfahrer legte zur Kontrolle seinen Führerschein mit eingetragener Fahrerlaubnisklasse "C" vor. Zum Führen seines Gespannes benötigte der 53-Jährige allerdings die Klasse "CE". Nach Untersagung der Weiterfahrt folgte die Strafanzeige wegen Fahrens ohne erforderlicher Fahrerlaubnis. Zudem musste er für den fachmännischen Abtransport seines Fahrzeuges sorgen.
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