Am 17.09.2020, gegen 17.25 Uhr, ist es auf der Langenhorner Chaussee nach einem Wendemanöver zu einem Verkehrsunfall gekommen. Eine 63jährige Pkw-Fahrerin aus Norderstedt war mit ihrem Pkw BMW auf der Langenhorner Chaussee in Richtung Hamburg unterwegs. In Höhe der Hausnummer 687 wendete die Fahrerin um ihre Fahrt in Richtung Norden fortzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt befuhr eine 26jährige Hamburgerin mit ihrem Pkw VW Passat den Tunnel in Richtung Hamburg und prallte gegen die linke Fahrzeugseite der BMW-Fahrerin. Die Hamburgerin wurde bei diesem Aufprall verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Sachschaden wird auf 20.000 Euro geschätzt.
Die BMW-Fahrerin wird sich nun wegen des verbotswidrigen Wendemanövers und einer fahrlässigen Körperverletzung verantworten müssen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den letzten beiden Jahren durch solche Fahrmanöver insgesamt zehn Unfälle zu registrieren waren mit 12 verletzten Personen und hohen Sachschäden. Die Sicht bei der Tunnelausfahrt ist durch die seitlichen Stützmauern, den kurvigen und ansteigenden Verlauf stark eingeschränkt. Aufgrund dieser Gefahrenlage ist das Wenden durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen verboten, zudem ist das Gebot mit der Installation von Kunststoffabweisern in Signalfarbe verdeutlicht.
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