Bundespolizei deckt bei Kontrolle eines Transporters vier Straftaten auf

Beamte der Deutsch-Polnischen Dienststelle in Pomellen kontrollierten am gestrigen Nachmittag in Storkow einen polnischen Kleintransporter mit einem Anhängerfahrzeug. Zunächst konnte der deutsche Fahrzeugführer keinen Führerschein vorlegen, der ihn zum Fahren des Fahrzeuggespannes berechtigt. Er war nur im Besitz der Führerscheinklasse B und nicht der benötigten BE. Als die Beamten den Anhänger, an dem deutsche Kennzeichen angebracht waren, näher überprüften, stellten sie fest, dass die Kennzeichen zu einem anderen Anhänger gehörten. Auch die im Fahrzeugschein des Anhängers eingetragene Fahrzeugidentifizierungsnummer stimmte nicht mit dem angebrachten Typenschild überein. Des Weiteren konnte der Mann einen notwendigen Haftpflichtversicherungsschutz für den Anhänger nicht nachweisen. Die Reise mit dem Fahrzeuggespann war für ihn somit beendet. Nun erwartet den 61-Jährigen eine Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der fehlenden Pflichtversicherung.

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