Landesportal – Einsatz mit Blaulicht – so verhalten sich Autofahrer richtig

Einsatz mit Blaulicht – so verhalten sich Autofahrer richtig


(© Polizei Sachsen)

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst müssen sich schnell durch den Verkehr bewegen können. Doch viele zögern, den Einsatzkräften Platz zu machen. Dabei gibt es dafür klare Regeln.
Nähert sich ein Streifenwagen der Polizei mit Blaulicht, müssen andere Verkehrsteilnehmer Platz machen.
(© Polizei Sachsen)
Jeder Verkehrsteilnehmer in Sachsen kennt eine solche Situation: Ein Rettungswagen nähert sich mit Blaulicht und Martinshorn einer Kreuzung mit roten Ampeln. Nur sehr zögerlich machen die wartenden Autofahrerinnen und Autofahrer Platz, trauen sich kaum, die rote Ampel zu überfahren, um die Fahrspur frei zu machen. Ein ähnlicher Fall: Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr müht sich mit Blaulicht und Einsatzhorn durch einen Stau auf der Autobahn. Die Rettungsgasse ist an zu vielen Stellen im wahrsten Sinne des Wortes nur eine Gasse – viel zu klein für den Lkw. Auch die Polizei kennt es: Ein Funkstreifenwagen ist mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs, doch die Verkehrsteilnehmer weichen nur zögerlich und dann auch noch in verschiedene Richtungen aus. Unberechenbar für den ohnehin angespannten Fahrer des Einsatzwagens. Im Slalom und dadurch deutlich langsamer umfährt er oder sie die anderen Fahrzeuge.

In allen drei Fällen geht für die Einsatzkräfte wertvolle Zeit verloren. Im schlimmsten Fall sind Gesundheit oder sogar Leben einer Person in Gefahr; oder Täter und Diebesgut können nicht mehr gefasst werden. Wie sollte man sich also verhalten, damit Retter und Helfer ohne vermeidbaren Zeitverzug am Einsatzort sind?

Das regelt Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es sinngemäß: Nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn machen. Diese Regeln sollte man dabei beachten: Verkehrsteilnehmer müssen sofort reagieren, sobald sie die näherkommenden Einsatzfahrzeuge im Rückspiegel bemerken. Selbst wenn das Fahrzeug noch einige Hundert Meter entfernt ist, müssen sie die Fahrbahn frei machen. Befindet man sich an einer Engstelle, verlässt man diese rasch. An Kreuzungen mit Ampelregelung ist es unter Umständen gestattet, über die rote Ampel zu fahren. Allerdings nur um dem Einsatzwagen das Passieren der Kreuzung zu ermöglichen; nicht, um selbst schneller voran zu kommen. Oft reicht es aus, wenige Meter über die Haltelinie zu fahren, um die dahinter wartenden Fahrzeugen den nötigen Spielraum zum Ausweichen zu schaffen. „Freie Bahn schaffen“ bedeutet im Wesentlichen, dass man rechts an den Straßenrand fährt. Dies gilt übrigens für beide Fahrtrichtungen, denn die übliche Fahrbahnbreite bietet nicht den nötigen Platz für drei Fahrzeuge nebeneinander. Hilfreich ist es, dabei den Blinker zu setzen, sodass nachfolgende Fahrzeuge die Absicht erkennen und ihr Verhalten möglichst anpassen. Außerdem signalisiert es dem Einsatzfahrer, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht erkannt haben. In jedem Fall sollte man ruhig und eindeutig fahren, also keine abrupten Bremsmanöver oder gefährliche Ausweichbewegungen vollführen. Für Autobahnen gilt: Rettungsgasse schaffen.


Für den Fall, dass man für ein Einsatzfahrzeug eine rote Ampel überfahren muss, kann man sich absichern, indem man sich Ort, Zeit und möglichst das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges notiert. Einsatzfahrten werden entsprechend dokumentiert, sodass solche Fälle nachvollzogen werden können. Unter Umständen sortiert die Bußgeldbehörde das Bild selbst aus, weil auf dem Foto das Einsatzfahrzeug zu erkennen ist.

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