Mit ihren Fahndungskontrollen auf der A17 konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel in den letzten zwei Tagen sechs Personen aus Serbien und Rumänien sowie von Tschechien und der Slowakei am Rastplatz "Am Heidenholz" und im Elbtal festnehmen. Für alle Männer oder Frauen lagen nationale Haftbefehle vor. Zwei Gesuchte brachten die geforderten Geldstrafen nicht auf und kamen in Haft. Für vier Gesuchte ging es zuerst zum Haftrichter und im Anschluss zum Haftantritt in die verschiedenen Haftanstalten in Sachsen.
Am Montag (21. September 2020) kontrollierten Einsatzkräfte gegen 14:45 Uhr auf der A17 einen 38- jährigen Serben, nachdem dieser aus der Tschechischen Republik mit einem Reisebus eingereist war. Das Amtsgericht Laufen/ Freistaat Bayern hatte ihn im Jahr 2019 wegen des Verschaffens von amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.165 EUR verurteilt. Die vierstellige Geldstrafe brachte er bei der Bundespolizei nicht auf und verbüßt in der Folge jetzt eine 109-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Bereits 90 Minuten später wurde bei einer weiteren polizeilichen Überprüfung ein Rumäne festgenommen. Er wurde mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht und nach seiner Vorführung beim Amtsgericht Pirna in Haft gebracht.
Am Dienstag (22. September 2020) kontrollierten die Einsatzkräfte drei Insassen in einem BMW mit tschechischer Zulassung. Die zwei tschechischen und ein weiterer slowakischer Staatsangehöriger wurden nach der polizeilichen Kontrolle festgenommen. Gegen alle drei Personen lagen Untersuchungshaftbefehle aus Nürnberg vor. Nach den Vorführungen am Amtsgericht Pirna erfolgten die Hafteinlieferungen.
Sieben Stunden später erzielten die Beamten vom Bundespolizeirevier Krippen einen weiteren Fahndungserfolg in der S-Bahn am Haltepunkt Schmilka-Hirschmühle. Der 41-Jährige tschechische Staatsangehörige wurde ebenfalls festgenommen. Das Amtsgericht Pirna verurteilte den Gesuchten wegen des Bandendiebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.570 EUR. Auch er konnte die Barmittel nicht aufbringen. Jetzt verbüßt er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt.
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