In der aktuellen Berichterstattung des Journalisten Gerd Niewerth von der Funke Mediengruppe werden Aussagen eines ehemaligen Staatsanwaltes veröffentlicht, der ganz offenbar die aktuellen Diskussionen rund um private Chatgruppen von Angehörigen der Polizei nutzt, um einen abgeschlossenen Sachverhalt aus dem Jahr 2017 erneut zu thematisieren.
Alle in dem Artikel genannten VorwxFC;rfe wurden bereits in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren sowohl vom Polizeipräsidium Bochum als auch von der Staatsanwaltschaft Dortmund überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine Vielzahl von Zeugen vernommen. Im Ergebnis gab selbst der vermeintlich Geschädigte an, dass sich der Sachverhalt so nicht zugetragen habe. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil keine strafbare Handlung vorlag.
Das Polizeipräsidium Essen geht immer von einer professionellen und objektiven Entscheidung der Justiz aus, unabhängig welches Ergebnis am Ende festgestellt wird.
Mit dem Bekanntwerden der Vorwürfe leitete das Polizeipräsidium Essen ein Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Polizisten ein, das bis zum Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhend gestellt werden musste. Nach der Einstellung des Strafverfahrens wurden auch im Disziplinarverfahren keine vorwerfbaren Handlungen festgestellt, so dass auch dieses Verfahren eingestellt wurde.
Der pensionierte Staatsanwalt gibt in dem Artikel selbst an, dass sein Handeln persönlich motiviert ist. Seit Jahren versucht er auf dem Klageweg die Wiedereinstellung seines Sohnes in den Polizeidienst zu erreichen. Das Beschäftigungsverhältnis des Sohnes wurde nicht vom Polizeipräsidium Essen, wo er lediglich praktische Ausbildungsmodule absolviert hatte, sondern von der Ausbildungsbehörde beendet.
Die in dem Artikel beschriebene Wiedereinstellung des Sohnes in den Polizeidienst hängt nicht mit dem geschilderten Sachverhalt aus dem Jahr 2017 zusammen, sondern ist Ergebnis eines erfolgreich beklagten Formfehlers in der Landesprüfungsordnung, das zur Wiedereinstellung einer Vielzahl von Studierenden in den Polizeidienst führte.
In der aktuellen Debatte - wie auch in diesem Artikel - kommt es zu Vermischungen von Sachverhalten und Fehlbehauptungen, die in keinem Zusammenhang mit den derzeitigen Ermittlungen stehen. Sie sollen ganz offenbar nur dazu dienen, dem Ansehen der Polizei zu schaden.
Pauschalisierungen, tendenziöse Begriffe und Behauptungen, die trotz intensiver und umfangreicher Ermittlungen nie zur Sprache kamen, helfen nicht, einen ohne Zweifel beschämenden Sachverhalt mit der gebotenen Sachlichkeit lückenlos aufzuklären. Insbesondere rein persönliche Motivationen sollten dabei außen vor bleiben.
Bezüglich der Vorwürfe des ehemaligen Staatsanwaltes behält sich die Behördenleitung des Polizeipräsidiums Essen rechtliche Schritte vor.
Dass die Polizei Essen vielfache berechtigte Anfragen zu den aktuellen Ermittlungen nicht beantwortet, liegt allein an den hier vorliegenden rechtlichen Vorgaben:
Auskünfte zu Strafverfahren dürfen nur von der zuständigen Staatsanwaltschaft gegeben werden. Anfragen zu Disziplinarmaßnahmen dürfen nur vom Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW) beantwortet werden. Die Pressehoheit bei allen Medienanfragen liegt allein beim Ministerium des Innern NRW.
Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de
https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen