Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Beamte des Polizeihauptreviers Wismar eine 23-jährige Fahrerin (deutsche Staatsangehörige) eines E-Scooters. Die Frau, die den kombinierten Rad- und Fußweg aus Richtung des Kreisverkehrs Innenstadt in Richtung Schweriner Straße befuhr, fiel den Polizisten auf, weil ihr Gefährt ein vorgeschriebenes Versicherungskennzeichen vermissen ließ. Darauf angesprochen, gab sie an, im Besitz einer Allgemeinen Betriebserlaubnis zu sein. Von einer Versicherungspflicht für E-Scooter habe sie allerdings nichts gewusst. Darüber sei sie beim Kauf des Scooter auch nicht informiert worden. Der 23-Jährige wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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