Gestern Nachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk auf der BAB 11, an der Anschlussstelle Penkun, einen Reisebus, der in Richtung Berlin fuhr. Mit im Bus saßen zwei Reisende, die keine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnten. Der 20-jähriger Moldawier und die 35-jährige Ukrainerin wurden zunächst in Gewahrsam genommen.
Der moldawische Staatsangehörige wies sich mit einem gültigen moldawischen Reisepass aus. Dieser berechtigt ihn zu einem 90-tägigen Aufenthalt im Schengen-Gebiet innerhalb von 180 Tagen. Anhand des Einreisstempels stellten die Beamten fest, dass der Mann diese 90 Tage bereits um 90 Tage überschritten hat. Mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise im Gepäck, machte sich der 20-Jährige freiwillig wieder zurück auf den Weg nach Polen.
Die 35-jährige ukrainische Staatsbürgerin legte zur Kontrolle einen gültigen ukrainischen Reisepass und einen im Mai abgelaufenen französischen Aufenthaltstitel vor. Für einen Aufenthalt in Deutschland lag somit keine Berechtigung vor. Auch die 35-Jährige hatte ihren maximal erlaubten Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bereits überschritten und erhielt eine Strafanzeige.
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