Bei einer Kontrolle gestern Vormittag auf der BAB 11 stoppte die Bundespolizei Pasewalk einen Kleintransporter. Das Fahrzeug kam aus Richtung Berlin und wollte weiter nach Polen. Als die Beamten die Daten der Fahrzeuginsassen mit dem polizeilichen Fahndungssystem abglichen, fiel ihnen dabei ein 30-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf. Gegen den Mann lag eine Ausschreibung zur Festnahme der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Er war zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden, hatte diese aber bisher nicht beglichen. Da er noch vor Ort den offenen Betrag und zusätzlich Kosten in Höhe von 78,50 Euro bezahlen konnte, durfte er seinen Weg nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen. Er entging somit einer angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen.
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