Schwerpunkteinsatz in der nördlichen Innenstadt – eine kurze Bilanz

Lfd. Nr.: 1048

Beamte der Dortmunder Polizei sind am Donnerstag (24.9.) erneut den Bürgerbeschwerden in der nördlichen Innenstadt nachgegangen und haben im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes zahlreiche Verstöße festgestellt.

Folgend eine kurze Bilanz des Einsatzes, bei dem insgesamt 17 Personen kontrolliert wurden: Die Beamten sprachen elf Platzverweise aus und fertigten fünf Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Fünf Personen verstießen gegen die räumlichen Beschränkungen und ein Mann leistete Widerstand, nachdem er einen Platzverweis erhalten hatte - er wurde in Gewahrsam genommen.

Gegen 14.35 Uhr wies ein Zeuge die Polizisten im Dietrich-Keuning-Park auf einen zuvor beobachteten Drogenhandel hin. Die Einsatzkräfte trafen den vermeintlichen Dealer im nördlichen Teil des Parks an und kontrollierten ihn. Bei seiner Durchsuchung fanden sie neben einer Druckverschlusstüte mit augenscheinlichen Betäubungsmitteln einen kleinen Betrag Bargeld. Die Beamten stellten beides sicher und erteilten dem 30-jährigen Mann einen Platzverweis. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.

Kurze Zeit später bemerkten die Polizisten einen für sie nicht Unbekannten. Der 18-jährige Dortmunder fuhr gegen 14.50 Uhr mit einem hochwertigen E-Bike von der Mallinckrodtstraße aus kommend in den Keuningpark. Die Einsatzkräfte entschlossen sich ihn zu kontrollieren. Neben drei Verschlusstüten mit offensichtlichen Betäubungsmitteln berichtete der Dortmunder von seinem vermeintlichen Schnäppchen. Denn das Fahrrad mit einem geschätzten Wert im vierstelligen Bereich habe er zum Top-Kurs von gerade mal 10 Euro gekauft. Aufgrund starker Zweifel und einem nicht hervorzubringenden Kaufnachweis stellten die Beamten neben den Betäubungsmitteln auch das E-Bike sicher. Der 18-Jährige schien allerdings noch nachlegen zu wollen. Mit dem Befahren des Dietrich-Keuning-Parks hatte er nämlich gegen ein bestehendes Hausverbot des Sicherheitsdienstes verstoßen. Der Aufforderung den Park zu verlassen kam er nicht nach. Er entschied sich vielmehr dazu, einen der einschreitenden Beamten körperlich anzugehen und Widerstand zu leisten. Der Dortmunder verbrachte daraufhin den Rest des Tages im Polizeigewahrsam.

Die Einsatzkräfte fertigten Anzeigen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, Hehlerei und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Im Rahmen weiterer Personenkontrollen stellten die Beamten gleich fünf Verstöße gegen die räumlichen Beschränkungen fest. Alle fünf betroffenen Männer erhielten einen Platzverweis und sie erwarten Strafverfahren wegen Verstößen gegen die räumliche Beschränkung.

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