Früher als gedacht endete gestern Morgen (27.09.20) für eine russische Staatsangehörige ihre Reise von Antalya nach Münster.
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Vortäuschens einer Straftat vorlag.
Gegen die Frau wurde im Januar 2019 ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 30,00 Euro erlassen, welchen sie noch nicht vollständig beglichen hatte. Da sie auch am gestrigen Tag nicht in der Lage war, die noch ausstehende Summe von 1260,00 Euro vor Ort zu bezahlen, wurde sie für die nächsten 42 Tage in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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