Zwei Straftaten beschäftigten die Bundespolizei am Wochenende auf der BAB 11. Am Samstagvormittag wurde ein 36-jähriger Pole in einem Ford Transit mit deutschem Kennzeichen in Fahrtrichtung Berlin angehalten und kontrolliert. Durch die Fahndungsüberprüfung wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug seit März 2019 kein Haftpflichtversicherungsschutz mehr besteht und es im Juni 2019 zwangsweise außer Betrieb gesetzt worden war, was die Polizei in Wuppertal bestätigte. Die angebrachten Kennzeichentafeln wurden vermutlich mit gefälschten Zulassungsplaketten der Stadt Wuppertal versehen und als Beweismittel sichergestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I führte der Fahrzeugführer nicht mit. Die Beauftragung eines Abschleppunternehmens durch ihn und eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung durch die Bundespolizei waren die Folge.
Am Sonntagnachmittag wurde dann ein 60-jähriger Pole, der in Richtung Berlin auf der BAB 11 in einem Pkw mit polnischem Kennzeichen unterwegs war, durch eine Streife der Deutsch-polnischen Dienststelle kontrolliert. Da er keinen Versicherungsnachweis vorlegen konnte, stellte der anwesende polnische Grenzschutzbeamte durch eine Überprüfung fest, dass zu diesem Fahrzeug keine aktuelle Versicherung besteht. Die Untersagung der Weiterfahrt und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz waren hier die Folge.
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