Über die Transportleitung der DB AG erhielt die Bundespolizei in Kiel am 29.09.2020 die Information, dass die Zugbegleiterin des ICE 74 eine Frau ohne gültigen Fahrschein im Zug festgestellt hatte.
Mit dem Eintreffen des Zuges am Kieler Hauptbahnhof wartete die Streife der Bundespolizei am Gleis 3 auf die Frau. Unmittelbar am Zug wurde die 38-jährige Deutsche kontrolliert und nach ihren Ausweisdokumenten befragt. Sie führte jedoch keinerlei Dokumente mit sich, auch einen gültigen Fahrschein hatte sie nicht erworben. Um ihre Angaben überprüfen zu können, musste sie die Beamten zur Dienststelle begleiten. Als ihre Personaldaten in den Computer eingegeben wurden, erschien ein Fahndungstreffer der Staatsanwaltschaft Leipzig auf dem Bildschirm. Die Deutsche war wegen mehrfachem "Erschleichen von Leistungen" zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen a 30,00EUR verurteilt worden. Mit den Verfahrenskosten belief sich die zuzahlende Summe auf 1.792,50EUR. Die 38-Jährige war jedoch nicht in der Lage diese Summe aufzubringen. Jetzt gab es eine Fahrt im Streifenwagen in die Jugendanstalt Schleswig, wo sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen antreten musste. Eigentlich sollte man meinen sie hätte aus ihren Vergehen gelernt, aber das Fahren ohne Fahrschein an diesem Tag bewies das Gegenteil. Sie muss sich erneut wegen "Erschleichen von Leistungen" verantworten.
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