Beamte der Polizei Hamm kontrollierten am Mittwoch, 30. September, gegen 0.30 Uhr, einen Roller mit zwei Personen in der Memeler Straße.
Bei der Kontrolle des Rollers versuchte der 30-jährige Beifahrer noch den Anschein zu erwecken, ein unbeteiligter Fußgänger zu sein - wie sich nachher herausstellte nicht ohne Grund. Der 30-Jährige hatte Betäubungsmittel bei sich.
Der Fahrer des Rollers, ein 34-jähriger Hammer, stand seinem Sozius allerdings in Nichts nach. Auch er hatte Betäubungsmittel bei sich und erst kurz vor Fahrtantritt konsumiert. Zusätzlich war das Kennzeichen aus dem Jahr 2017 und somit nicht mehr gültig. Einen Führerschein konnte er ebenfalls nicht vorweisen.
Den Beifahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.
Gegen den Fahrer werden gleich vier Verfahren eröffnet: Fahren unter Einfluss von Betäubungsmittel, Besitz von Betäubungsmittel, Kennzeichenmissbrauch und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Kennzeichen und der Roller wurden sichergestellt. Der Fahrer musste auf der Polizeiwache eine Blutprobe abgeben.(mg)
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