Am Mittwoch, den 30.09.2020, wurden am Bahnhof Schwerin zwei junge Männer tunesischer Staatsangehörigkeit von Kräften der Bundespolizei festgestellt, die nicht im Besitz gültiger Dokumente waren, die zu einem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen. Die Identitätsfeststellung ergab außerdem, dass einer der Männer bereits öfter polizeilich in Erscheinung getreten war. Zum Zwecke der Statusüberprüfung und aufgrund des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts wurden die beiden Personen zur Dienststelle verbracht. Zuständigkeitshalber wurde die Landespolizei informiert, die um kurzfristige Unterstützung bezüglich der Mitnahme der Personen bat. Während der Festnahme und anschließenden Durchsuchung zeigten sich die Männer unkooperativ und verbal aggressiv gegenüber den Bundesbeamten. Im weiteren Verlauf der Maßnahmen kam es dann zu einer massiven körperlichen Einwirkung auf die Beamten. Hierbei wurde ein Beamter so schwer am Knie verletzt, dass er seinen Dienst beenden musste und krankgeschrieben wurde. Zudem fügte sich einer der Betroffenen mit einem spitzen Gegenstand oberflächliche Hautverletzungen im Bauchbereich zu. Zusammen mit hinzugerufenen Kräften der Landespolizei konnte die Lage beruhigt werden. Obwohl die Schnittverletzungen offensichtlich keiner ärztlichen Behandlung bedurften, wurde ein Rettungswagen alarmiert. Nach Abschluss der Untersuchung wurde der Mann aufgrund seines psychisch instabilen Zustandes in ein Klinikum verbracht. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann bereits vor dem Aufgriff der Polizei durch die Stadt lief und u.a. versuchte, einen Bus anzuhalten, um den Busfahrer zu bewegen, ihn zu seiner Wohnunterkunft zu fahren. Bei den Männern wurden Atemalkoholwerte von 1,16 und 1,62 Promille festgestellt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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