Bereits am Freitag wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Antalya ein 31 - jähriger Deutscher festgestellt, der nach Istanbul reisen wollte. Die Beamten stellten bei der Überprüfung der Personaldokumente fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem Strafantritt wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs in Tateinheit mit Sachbeschädigung hat sich der Verurteilte Mann nicht gestellt. Die Gefängnisstrafe hätte er noch am Flughafen abwehren können, wenn er 570,00 EUR Geldstrafe gezahlt hätte. Das Geld konnte er nicht aufbringen. Statt in die Türkei ging die Reise hinter Gitter.
Ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wurde ein weiterer 31-jähriger Deutscher gesucht, der wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 155 Tagessätzen à 23,00EUR oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 94 Tagen erhalten und sich dem Strafantritt ebenfalls entzogen hatte. Als er am Samstag durch die Bundespolizei bei der Ausreise nach Sofia kontrolliert wurde, konnte er die Strafe von 2162,00EUR zahlen und nach Bulgarien weiterreisen.
Am Sonntag stellten die Beamten bei der Einreisekontrolle aus Istanbul einen 68 - jährigen Deutschen fest, der wegen Steuerhinterziehung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht wurde. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.03.2018 hatte der Deutsche eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 30,00EUR zu zahlen. Er konnte die 3300,00 EUR aufbringen und somit die Freiheitsstrafe von 110 Tagen abwenden.
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