Verdacht der Kindesentziehung hat sich nicht bestätigt – Löschung der Öffentlichkeitsfahndung

(Bezug Pressemitteilung des PP Rostock vom 25.09.2020 - Kindesentziehung in Schwerin - Kriminalpolizei bittet um Mithilfe)

Die bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin geführten Ermittlungen haben den Verdacht der Kindesentziehung nicht bestätigt. Heute wurde der Haftbefehl gegen den Kindsvater durch das zuständige Amtsgericht aufgehoben. Somit wird auch die Öffentlichkeitsfahndung gelöscht.

Es wird um Löschung aller in diesem Zusammenhang in anderen Medien weiterverbreiteten Meldungen -insbesondere des veröffentlichten Bildmaterials- gebeten.

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