Ein 26-jähriger Pole war durch das Amtsgericht Cloppenburg 2019 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Damit konfrontierten Bundespolizisten den Mann, als er am 6. Oktober 2020 um 08:10 Uhr bei Uhyst an der BAB 4 in eine Kontrolle geriet. Der verurteilte Pole konnte die offene Geldstrafe inklusive Gebühren in Höhe von 273,50 Euro zahlen und entging somit einer 10-tägigen Ersatzhaft. Er durfte seine Reise fortsetzen.
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