BPOLI LUD: Taschenlampe leuchtet nicht nur

Am späten Montagnachmittag, 05. Oktober 2020, kontrollierten Bundespolizisten in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf einen polnischen Transporter. Dabei entdeckten sie im Fahrgastraum des Ford eine Taschenlampe. Das Problem an der Taschenlampe war oder ist, dass das Gerät nicht nur leuchtet. Wie sich herausstellte, handelte es sich schließlich um ein nicht gekennzeichnetes und als Lampe getarntes Elektroimpulsgerät, dessen Besitz verboten ist. Der 60-jährige Kraftfahrer und Eigentümer des Corpus Delicti, welches inzwischen sichergestellt wurde, wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

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