In 15 Fällen sind am vergangenen Wochenende Anzeigen gegen Frauen und Männer aus der Ukraine sowie aus Georgien durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf erstattet worden. Auch wenn der Vorwurf gegenüber allen Angezeigten letztlich gleichlautet - alle haben gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen - unterscheiden sich die Fälle dennoch im Detail voneinander.
Am Samstag wurden zunächst ein 34-jähriger "Scheinstudent" und ein 37-jähriger Schwarzarbeiter ertappt. Im Zusammenhang mit dem Erwerbsaufenthalt mussten die Männer Sicherheitsleistungen hinterlegen (400,00 Euro der 34-Jährige, 600,00 Euro der 37-Jährige). Nun müssen sie mit einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde rechnen.
Außerdem war an dem Tag eine 37-Jährige angehalten worden, die bereits Anfang des Jahres eingereist war. Sie hatte sich offenbar dauerhaft in Belgien und damit insgesamt viel zu lange im Schengen-Raum aufgehalten. Sie hat die Bundesrepublik in Richtung Polen verlassen. Auch ein 33-Jähriger hatte wohl bis zu diesem Samstag die rechtzeitige Ausreise vergessen, nun wurde ihm eine Frist gesetzt. Sein Versäumnis kostete ihn zunächst 500,00 Euro Sicherheitsleistung.
Am Sonntag waren alleine acht Drittstaatsangehörige überprüft worden, die zum Teil erheblich ihren zulässigen Aufenthaltszeitraum im Schengen-Gebiet überzogen hatten. Als Rekordhalterin in diesem Sinne gilt eine 22-jährige Ukrainerin. Die Dame war stolze 604 Tage "überfällig". Ähnlich drastisch zu lange hatte sich ein georgisches Pärchen (sie 27, er 29) mit jeweils 227 Tagen aufgehalten.
Neben der Aufenthaltsdauer, die aus den Augen verloren wurde, spielten am Sonntag auch immer wieder fehlende oder gefälschte Dokumente eine Rolle. Während ein 28-Jähriger aus Georgien konsequent ohne Papiere reiste, hatte ein 25-jähriger Georgier versucht, sich als Grieche auszugeben. Allerdings fanden die Beamten in einem seiner Schuhe den richtigen georgischen Ausweis.
Auch eine Schwarzarbeiterin hatte sich am Sonntag in den Kreis der Verdächtigen eingereiht. Die 44-Jährige aus der Ukraine war nachweislich einer illegalen Erwerbstätigkeit im fleischverarbeitenden Gewerbe nachgegangen. Insofern droht ihr nun auch eine Ausweisung. Unabhängig von dieser Ausweisung waren bei ihr 1000,00 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt worden. Ferner hatte sie 500,00 Euro als Sicherheit für das zu erwartende Strafverfahren zu hinterlegen.
Während 13 Beschuldigte in Görlitz oder auf der Autobahn bei Ludwigsdorf aufgegriffen wurden, hatte die gemeinsame deutsch-polnische Streifengruppe eine Beschuldigte und einen Beschuldigten auf polnischem Hoheitsgebiet angetroffen und anschließend zur polnischen Partnerdienststelle nach Zgorzelec mitgenommen.
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