Am 11.10.2020 gegen 16:00 Uhr wurden die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow in die Westphalstraße in Altentreptow gerufen, da dort eine augenscheinlich alkoholisierte männliche Person versuchte, mit einem Fahrzeug loszufahren. Nach Angaben des aufmerksamen Zeugen sollte der Betroffene in einem Fahrzeug sitzen und mehrfach im Leerlauf Gas geben.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, war der Motor des beschriebenen Fahrzeugs aus und der mögliche Fahrer schlief in der Garage. Nach Angaben des Zeugen ist der Betroffene nach dem Anruf bei der Polizei mit dem Fahrzeug gefahren. Aus diesem Grund sollten die Personalien festgestellt werden. Die Beamten weckten den Mann und fragten nach seinen Namen und Personaldokumenten. Dabei bemerkten die Beamten starken Atemalkoholgeruch. Der Betroffene reagierte sofort aggressiv und weigerte sich. Plötzlich und ohne Vorwarnung schlug der Tatverdächtige einem Beamten mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der zweite Beamte konnte durch den Einsatz des Pfeffersprays den tätlichen Angriff beenden und den Tatverdächtigen mittels Handfesseln fixieren. Der Tatverdächtige versuchte weiterhin, die Beamten körperlich anzugreifen, was ihm aber auf Grund der Fixierung nicht gelungen ist. Stattdessen beleidigte er die Beamten mehrfach.
Zur Behandlung der Augen nach dem Einsatz des Pfeffersprays war ein Notarzt vor Ort. Der durchgeführte Atemalkoholtest bei dem Tatverdächtigen hat einen Wert von 1,65 Promille ergeben. Aus diesem Grund wurde der 29-jährige deutsche Tatverdächtige, der in einem Dorf bei Altentreptow wohnhaft ist, zur Blutprobenentnahme in das Polizeirevier Malchin verbracht. Hier wurde auch der Führerschein des 29-Jährigen beschlagnahmt.
Der Polizeibeamte wurde durch die Schläge des 29-Jährigen leicht verletzt (Platzwunde am Kopf). Er wurde durch den Notarzt vor Ort ambulant behandelt, konnte seinen Dienst aber fortsetzen.
Der 29-jährige Tatverdächtige wurde nach der Belehrung, dass er kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Er muss sich nun wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung verantworten.
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