Nach einem in Frankreich gestellten und später gescheitertem Asylantrag hatte sich eine ukrainische Reisegruppe zur Rückkehr in die Ukraine entschlossen. Nun wird ermittelt, inwiefern eine Frau (37) und ihre sieben männlichen Begleiter (22 bis 43) bei ihrer Rückreise unerlaubt die französisch-deutsche Grenze passierten und damit möglicherweise strafbar handelten.p>
Am späten Montagnachmittag, 12. Oktober 2020, war Bundespolizisten auf der Autobahn ein in Richtung Polen fahrender Kleintransporter mit ukrainischer Zulassung aufgefallen. Auf dem Rastplatz Wiesaer Forst wurde das Fahrzeug gestoppt, der ukrainische Fahrer (19) und dessen Passagiere kontrolliert. Auf Nachfrage erklärte der 19-Jährige, dass er mit seinem Großraumtaxi von der Gruppe für dessen Transfer von Frankreich in die Ukraine gechartert wurde.
Ersten Erkenntnissen nach hatten sich die Frau und die Männer seit Anfang August bzw. Anfang September im westlichen Nachbarland aufgehalten und das keinesfalls als Touristen. Später lehnten dann französische Behörden ihre Asylanträge ab. Daraufhin traten alle gemeinsam die Rückreise ins Heimatland an. Was die Rückkehrer dabei nicht beachtet hatten ist der Umstand, dass ihre Reisefreiheit gewissermaßen auf der Strecke geblieben war. Nach dem vorangegangenen Daueraufenthalt in der französischen Republik hätten sie schließlich für eine erneute Einreise in die Bundesrepublik ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigt. So aber wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erstattet. Der Reisegruppe wird nun eine Frist gesetzt, bis zu der die Ausreise aus Deutschland zu erfolgen hat.
Der erste Verdacht gegen den Taxifahrer, wonach es sich bei dem jungen Mann um einen Schleuser gehandelt haben könnte, hatte sich kurz nach der Kontrolle entkräftet.
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