Fahrzeugkontrolle bringt Vielzahl von Verstößen zum Vorschein


13.10.2020, PP Oberfranken
Fahrzeugkontrolle bringt Vielzahl von Verstößen zum Vorschein
A73/EBERSDORF B. COBURG/LKR. COBURG. Am Montagnachmittag weckte ein Fahrzeuggespann auf der Autobahn A73 bei Ebersdorf das Interesse der Schwerlastspezialisten der Verkehrspolizei Coburg. Am Ende der Kontrolle verzeichneten die Polizisten eine Vielzahl von Verkehrsverstößen.
Foto: Polizei
Bereits bei der äußeren Begutachtung des Gespanns erkannten die Beamten, dass zwei der vier Bremsscheiben des Lasters gerissen waren und die Bremsanlage des Anhängers mittels eines Kabelbinders funktionsuntüchtig gemacht wurde. Zu dem Zeitpunkt der Kontrolle war klar, dass das Gespann so keinen Meter mehr bewegt werden durfte. Es bestanden massive Sicherheitsmängel an der Bremsanlage. Die Beamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt.Bei der Überprüfung des deutschen Fahrers sowie des Beifahrers stellte sich heraus, dass beide nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Fahrzeuggespann waren. Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Beifahrer konnten durch die mitgeführten Diagrammscheiben als Fahrer des Gespanns ermittelt werden.Wie sich weiter herausstellte, besaßen die beiden auch nicht die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation, welche im gewerblichen Güterverkehr schon seit langen Pflicht ist. Zudem führten beide Fahrer ihre Fahrtenaufzeichnungen nicht vorschriftsmäßig. Auch das eingebaute Mautgerät zur Datenübermittlung an die digitalen Mautstationen hatten sie falsch eingestellt.Dem nicht genug stellte sich heraus, dass der aktuelle Fahrer des Gespanns unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Vor dem Transport zur Blutentnahme ins Krankenhaus fanden die Beamten bei der Durchsuchung zudem einen Joint, eine geringe Menge Marihuana, ein Einhandmesser und eine Steinschleuder. Gegen die Fahrzeuginsassen leiteten die Coburger Polizisten Ermittlungsverfahren u. a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinwirkung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Verstößen gegen das Waffengesetz, Mautgesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ein.