FL – Auto ohne Versicherung, Fahrer ohne Führerschein und Aufenthaltsgenehmigung

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Gestern Nachmittag um 17:50 Uhr stoppte eine Streife der Bundespolizei einen in Hamburg zugelassenen Renault Kangoo im Flensburger Stadtgebiet.

Der 32-jährige Fahrer legte den Beamten zur Kontrolle seinen moldawischen Reisepass vor. Einen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung hatte er offensichtlich nicht dabei. Die Bundespolizisten konnten ermitteln, dass für den PKW seit drei Monaten keine Haftpflichtversicherung mehr bestand und dieser zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Der Moldawier gab an, davon nichts gewusst zu haben, da eine junge Frau ihm den Wagen im Juli geschenkt hätte.

Da sich der Mann zwecks Arbeitsaufnahme bereits seit Januar im Bundesgebiet aufhält, hätte er eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Auch die hatte er nicht. Weiterhin ist er laut seiner Aussage lediglich im Besitz eines moldawischen Führerscheins, den er allerdings in Moldawien vergessen hätte. Da er vor Ort keinen Beweis über eine Fahrerlaubnis erbringen konnte (auch nicht über eine Deutsche, die er nach sechs Monaten Aufenthalt benötigt hätte), muss er sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.

Die Kennzeichen am PKW wurden zwangsentstempelt (siehe Bild) und ihm die Weiterfahrt untersagt. Nach Anzeigenaufnahme wurde der 32-jährige Mann aufgefordert sich bei der Ausländerbehörde zu melden. Sein Pass wurde sichergestellt.

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