Am Hamburg Airport entdeckten Luftsicherheitsassistenten in der zentralen Luftsicherheitskontrolle am Mittwochmittag ein verbotenes Pfefferspray im mitgeführten Handgepäck einer Reisenden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde hinzugerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Die 44-jährige estnische Staatsangehörige wollte sich auf Nachfrage nicht weiter zum Sachverhalt äußern. Sie erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz; außerdem musste Sie 50Euro Sicherheitsleistung zahlen. Im Anschluss konnte sie nach London weiterreisen.
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