Am 15.10.2020 kam es zu zwei Widerständen gegen Polizeivollzugsbeamte der Polizeihauptreviere Waren und Neubrandenburg. In einem Fall stellten Beamte des Polizeihauptrevieres Waren gegen 09:40 Uhr an der Shell-Tankstelle in der Strelitzer Straße in Waren einen 45-Jährigen, aus der Region stammenden Mann fest, der sich weigerte, in der Tankstelle den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Er versuchte sich der anschließenden Personenkontrolle zur Ahndung des Verstoßes zu entziehen, in dem er mit geöffneter Fahrertür seines PKW mehrfach losfahren wollte. Dabei schlug er auch einmal mit der Faust in Richtung des kontrollierenden Beamten. Bei dem Widerstand wurde niemand verletzt. Gegenüber des anwesenden Zeugen ist es zu keinen strafbaren Handlungen gekommen.
Die Warener Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung aufgenommen. Zusätzlich verstieß der Beschuldigte gegen die Corona-Lockerungs-LVO und verweigerte die Angabe seiner Personalien.
Im zweiten Fall wurden Neubrandenburger Polizeibeamte in den Mitternachtsstunden zu einem Einsatz in die Birkenstraße in Neubrandenburg gerufen, weil ein jugendlicher Deutscher Suizidabsichten äußerte. Nach Angaben des Hinweisgebers sollte er außerdem ein Messer bei sich führen.
Bei Eintreffen der eingesetzten Beamten wurde der Betroffene augenblicklich zum Störer, als er die Beamten bereits im Treppenhaus mit einem Teller bewerfen wollte. Der anschließenden Fixierung verweigerte er sich durch körperlichen Widerstand. Der Störer musste aufgrund seines geleisteten Widerstandes mit der Hilfe von vier Polizeibeamten zum Funkstreifenwagen transportiert werden. Sie wurden außerdem beleidigt und bespuckt. Anschließend richtete der Störer seine Aggressivität zusätzlich gegen den Funkstreifenwagen. Während der Fahrt ins Polizeigewahrsam leistete er weiterhin aktiven Widerstand. Dort angekommen beleidigte und bespuckte er die Beamten weiterhin, im Gewahrsam beschädigte er die Handfessel bis zur Unbrauchbarkeit und bedrohte die Beamten mit ihrem Leben.
Im Rahmen des Einsatzes wurden zwei Beamte und der Störer leicht verletzt. Eine medizinische Versorgung der Verletzten war nicht notwendig, die Beamten sind weiterhin dienstfähig. Am Funkstreifenwagen ist kein Sachschaden entstanden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest des Beschuldigten ergab einen Wert von 1,23 Promille. Die Ermittlungen wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzungsdelikte, Beleidigung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung wurden im Kriminalkommissariat Neubrandenburg aufgenommen.
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