Am Sonnabendmittag wollte ein 31-jähriger Deutscher nach Sofia fliegen und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel gesucht wurde. Diese hatte den Mann Anfang Oktober 2020 wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 145 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro verurteilt. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 2175 Euro blieben ihm die 145 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Seinen Flug nach Sofia verpasste der Herr jedoch.
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