Am Montag des 19. Oktober 2020 kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A17 einen 25-jährigen Bulgaren. Er war unter anderem Insasse in einem Pkw. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Bremen zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Bremen verurteilte den 25-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.067 EUR. In einem weiteren Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 928 EUR. Darüber hinaus ignorierte er ferner die Ladungen zum Strafantritt. Da er die noch offenen Geldstrafen, gesamt 1.995 EUR auch jetzt nicht bezahlte, verbüßt er nun eine 153-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.
Bei weiteren Fahndungsmaßnahmen kontrollierten die Polizeibeamten fünf Stunden später einen indischen Staatsangehörigen am Rastplatz "Am Heidenholz" der A17. Der Inder im Alter von 31 Jahren konnte sich mittels indischen Reisepass und einer Aufenthaltserlaubnis von Zypern legitimieren. Die vorgelegten Dokumente berechtigen jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland. Nach den polizeilichen Maßnahmen bei der Bundespolizei erfolgt seine Zurückschiebung nach Tschechien.
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Steffen Ehrlich
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