Mit Haftbefehl und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

39-jähriger Serbe per Haftbefehl gesucht, Beifahrerin und Mitreisende erhalten ebenfalls Anzeigen

Die Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen Süd (GFGS) haben am Dienstagmorgen, 20.10.2020, auf der BAB 1 den richtigen Riecher bewiesen. Gegen 08:50 Uhr fiel ihnen ein PKW mit drei Personen aus Hamburg auf. Bei der durchgeführten Kontrolle auf dem Rastplatz "Hasselburger Mühle" stellten die Beamten bei der Überprüfung des Fahrers fest, dass er gar keinen Führerschein besitzt. Außerdem lag ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen gegen ihn vor. Er war zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.150 Euro verurteilt worden und hatte diese bis dato nicht bezahlt. Eigentlich hätte er nun für die nächsten 115 Tagen ins Gefängnis gemusst. Da er das Geld jetzt aber aufbringen konnte, blieb ihm die Haft erspart. Eine erneute Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde gegen ihn gefertigt. Auch die beiden Frauen im Fahrzeug erhalten Strafanzeigen. Da die Beifahrerin, als Fahrzeughalterin, dem Mann das Steuer überließ, wurde sie ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beanzeigt. Bei der Überprüfung der dritten Person handelte es sich um eine 51-jährige Frau aus Serbien. Dabei stellte sich heraus, dass sie keine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland vorweisen konnte. Sie wurde wegen unerlaubten Aufenthalt angezeigt und erhielt eine Aufforderung zur Ausreise.

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