Ohne Fahrkarte und MNS in der S-Bahn – Vollstreckung eines Haftbefehls

In den heutigen Morgenstunden wurde ein Mann in der S1 ohne Fahrkarte kontrolliert, eine Mund-und-Nasen-Bedeckung trug er ebenfalls nicht. Er wurde der Bundespolizei übergeben. Gegen ihn bestanden neben zwei Fahndungsnotierungen auch ein Haftbefehl. Er wurde verhaftet und in eine Hamburger JVA überstellt.

Am 22.10.2020 gegen 07:00 Uhr wurde ein 22-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger in der S1 durch Mitarbeiter des Prüfdienstes nach dessen Fahrkarte kontrolliert. Einen Fahrschein konnte der Mann nicht vorlegen, er trug keine Mund-und-Nasen-Bedeckung und ausweisen konnte er sich ebenfalls nicht.

Am Hauptbahnhof wurde durch eine Streife der Bundespolizei seine Identität festgestellt. Hierbei kam zum Vorschein, dass er neben zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes nach Diebstahl auch per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hamburg, ebenfalls wegen Diebstahls, gesucht wurde.

Der 22-Jährige wurde verhaftet und dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt. Da er den haftbefreienden Betrag von 560 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in ein Hamburger Gefängnis überstellt. Hier erwartet ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen.

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