BPOL NRW: Bundespolizisten absichtlich ohne Maske angehustet/ Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet

Gestern Mittag (21.10.2020) erreichte eine 27-jährige Münsteranerin in Begleitung eines 29-jährigen Münsteraners den Hauptbahnhof Münster mit dem Zug aus Coesfeld, ohne einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Durch Beamte der Bundespolizei wurden sie aufgefordert, eine entsprechende Maske aufzusetzen. Sie entgegneten, vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch ein ä;rztliches Attest befreit zu sein, weigerten sich jedoch, sowohl das behauptete Attest als auch ihre Ausweise vorzulegen. Vielmehr zweifelten sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und die Dienstausübung der Beamten an.

Eine zielgerichtete Klärung des Sachverhalts vor Ort scheiterte an der fortgesetzten Verweigerungshaltung beider Personen. Während der Verbringung zur Wache, machten sich beide über die Beamten und die Maßnahme lustig und bezeichneten alles als lächerlich.

Im Wacheneingang näherte sich der 29-jährige einem Polizeibeamten und hustete ihm zweimal gekünstelt und mit voller Absicht ohne Vorhalt einer Hand oder Maske direkt ins Gesicht. Den sichtbaren Ekel des Beamten quittierte er mit einem Lachen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Gegen beide Personen wurde darüber hinaus aufgrund der Weigerung, sich gegenüber der Polizei auszuweisen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Die 27-jährige legte schließlich ein Attest vor, das zwar eine Atemwegserkrankung bescheinigte, sie aber nicht vom Tragen eines Mund-Nase-Schutzes befreite. Sie erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Der 29-jährige ist dem vorgelegten Attest zufolge vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit.

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