Weitere Anklageerhebung wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster (Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 04.09., 15.09 und 08.10.2020).

Die Staatsanwaltschaft Münster hat eine weitere Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben. Diese Anklage richtet sich gegen die wegen zum Teil gleichgelagerter Vorwürfe bereits angeklagten Angeschuldigten aus Münster und Schorfheide (Pressemitteilung vom 04.09.2020).

Die Anklageschrift betrifft zwei Geschehnisse. An einem der angeklagten Vorwürfe soll der Angeschuldigte aus Münster beteiligt gewesen sein.

Dem Angeschuldigten aus Schorfheide wird vorgeworfen, an einem Tag im August 2018 einen damals neun Jahre alten Jungen über einen längeren Zeitraum mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben. Der Angeschuldigte soll mit diesem Kind entfernt verwandt sein. Nach den Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte den Jungen mit einem unbekannten Mittel - vermutlich Gammabutyrolacton (GBL) - in einen wehrlosen, möglicherweise bewusstlosen Zustand versetzt hat. Sodann soll der Angeschuldigte den Jungen wiederholt schwer sexuell missbraucht und diese vorgeworfenen Handlungen mit einem Mobiltelefon aufgezeichnet haben. Der Ort an dem dieses angeklagte Ereignis stattgefunden haben soll, ist bislang nicht bekannt.

Beiden Angeschuldigten wird zudem zur Last gelegt, in einer Nacht Ende März 2020 in dem Wohnhaus des Angeschuldigten in Schorfheide gemeinschaftlich zwei (andere) Kinder schwer sexuell missbraucht zu haben. Bei diesen Kindern soll es sich um den damals sieben Jahre alten Sohn des Angeschuldigten aus Schorfheide sowie einen (damals) zehnjährigen Jungen aus Münster handeln. Der Junge aus Münster ist das Kind, das nach derzeitigen Erkenntnissen wiederholt von verschiedenen männlichen Personen sexuell missbraucht worden ist. Die Angeschuldigten sollen den Kindern ein Getränk mit Gammabutyrolacton (GBL) gegeben haben, wodurch die Kinder vermutlich bewusstlos, zumindest aber widerstandsunfähig geworden sein sollen. Sodann sollen die Angeschuldigten - überwiegend der Angeschuldigte aus Münster - schwere sexuelle Missbrauchshandlungen an den Kindern - insbesondere zum Nachteil des damals zehn Jahre alten Jungen - vorgenommen haben. Die Angeschuldigten sollen einige der vorgeworfenen Taten mit einem Mobiltelefon aufgezeichnet haben.

Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Der Verdacht gegen die Angeschuldigten hat sich nach der Auswertung eines im Rahmen von Durchsuchungen sichergestellten Datenträgers sowie eines dem Angeschuldigten aus Münster gehörenden und von der Polizei decodierten zuvor passwortgeschützten Mobiltelefons ergeben.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat beantragt, dieses nunmehr angeklagte Verfahren mit dem bereits angeklagten Verfahren (Pressemitteilung vom 04.09.2020) zu verbinden.

Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift und sodann gegebenenfalls über die Verbindung der Verfahren zu entscheiden.

Die Ermittlungen in dem Gesamtsachverhalt dauern an.

Anmerkung: Die angeklagten Taten erfüllen nach rechtlicher Bewertung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand des schweren, teilweise gemeinschaftlich begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern und - wegen der vorgeworfenen Verabreichung des Mittels GBL und der damit möglicherweise herbeigeführten Widerstandsunfähigkeit - der (gemeinschaftlichen) Vergewaltigung sowie der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil der beiden Kinder.

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